ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (B2B)
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der SHENZHEN APEX MANUFACTURING CO., LTD, Shenzhen, China (nachfolgend „Gesellschaft“), im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung und Lieferung individuell gefertigter Produkte.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Gesellschaft hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Gesellschaft oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Die Erstellung von Angeboten sowie die Vertragsverhandlungen können durch bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft erfolgen. Vertragspartei bleibt ausschließlich die Gesellschaft.
3. Leistungsumfang und individuelle Fertigung
Die Gesellschaft erbringt Leistungen im Bereich der Entwicklung, Beschaffung und Produktion individuell gefertigter Produkte nach Kundenspezifikation. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung sowie in freigegebenen Mustern enthaltenen Spezifikationen.
Individuelle Fertigungen erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben, Designs, Logos oder sonstigen Spezifikationen.
4. Musterfreigabe
Vor Produktionsbeginn wird dem Kunden auf Wunsch ein Muster oder eine digitale Freigabevorlage zur Verfügung gestellt. Die Freigabe durch den Kunden gilt als verbindliche Produktionsgrundlage.
Nach erteilter Musterfreigabe sind Änderungen nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Kostenerstattung möglich. Produktionsabweichungen im handelsüblichen Rahmen bleiben vorbehalten.
5. Lieferbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung projektbezogen gemäß den jeweils vereinbarten Incoterms in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung (z. B. EXW, FOB, DDP).
Bei Lieferung EXW oder FOB geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder mit Verladung im Werk auf den Kunden über. Bei DDP-Lieferungen erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe am vereinbarten Bestimmungsort.
Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Durchführung der Lieferung externe Logistikdienstleister einzusetzen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in US-Dollar (USD). Die Standardzahlungsbedingungen betragen 30 % Anzahlung nach Vertragsschluss und 70 % vor Versand der Ware.
Die Produktion beginnt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der Gesellschaft.
8.Untersuchungspflicht und Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Ware als vertragsgemäß genehmigt.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
9. Gewährleistung
Da es sich um individuell gefertigte Produkte handelt, erfolgt die Gewährleistung ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Spezifikationen. Eine weitergehende Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Haftung
Die Gesellschaft haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Gesellschaft nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
11. Schutzrechte Dritter
Sofern der Kunde der Gesellschaft Designs, Logos oder sonstige geschützte Inhalte zur Verfügung stellt, sichert der Kunde zu, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt die Gesellschaft insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
12. Stornierung und Projektabbruch
Im Falle einer Stornierung nach Vertragsschluss ist der Kunde verpflichtet, sämtliche bis dahin entstandenen Kosten, insbesondere für Entwicklung, Materialbeschaffung, Mustererstellung und Produktionsvorbereitung, zu tragen.
Nach Produktionsbeginn ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenunterbrechungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, befreien die Gesellschaft für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten.
14. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
15. Schiedsvereinbarung
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden endgültig nach der Schiedsgerichtsordnung der International Chamber of Commerce (ICC) entschieden.
Der Schiedsort ist Hongkong.
Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.
Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter, sofern der Streitwert 250.000 USD nicht übersteigt; andernfalls aus drei Schiedsrichtern.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.